Teichordnung

Teichordnung

Das Angeln am Winkelsee ist nur mit einer gültigen Angelkarte erlaubt. Diese ist vor dem betreten des Grundstücks zu erwerben. 

Das Angeln am Winkelsee erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Angler haftet für alle von ihm verursachten Schäden, auch Personenschäden, die er selbst erleidet oder anderen zufügt. Jeder Angler ist zur Schonung und Sauberkeit des Geländes verpflichtet.

Die Angelplätze sind durch ein Schild mit einer Nummer in der Mitte gekennzeichnet. Der Angelplatz erstreckt sich bis jeweils 1,50 m rechts und links des Schildes. Eine dritte Rute berechtigt zu keinem weiterem Angelplatz. Angelplätze dürfen nicht freigehalten werden. Jeder Angler hat seinem Nachbarn die Landung eines großen Fisches zu ermöglichen, indem er seine Ruten einholt. Lärm und große Lichtquellen sind zu vermeiden. Baden und offenes Feuer sind verboten. Ein Grill mit Holzkohle & brennendem Holz ist auch verboten. Erlaubt ist ein Gasgrill. Das Anfüttern ist grundsätzlich nur mit Maden erlaubt - Mais, Forellenfutter, Steine etc. sind verboten. Futterkörbe sind grundsätzlich verboten. Wer seinen Abfall, besonders Angelschnüre, am Gewässer liegen lässt, verliert sofort seine Angelberechtigung und bezahlt 20€ Reinigungsgebühr.

Stark betrunkene Angler müssen das Gelände verlassen. Die Benutzung von lebenden Köderfischen ist verboten. Lebendhälterung verboten. Maßige Fische sind durch Betäubung (starker Schlag auf den Kopf) und Blutentzug (Herzstich) zu töten. Fische dürfen nur von einem Fischereischeininhaber oder einer Person mit bestandener Sportfischerprüfung getötet werden. Das Ausnehmen der Fische ist am Gewässer verboten. Die Landes- und Bundesfischereigesetze müssen eingehalten werden. Die Angelberechtigung ist dem Personal, Personen vom Ordnungsamt oder Fischereiamt nach Aufforderung zu zeigen. Jeder Fisch ist mit einem Kescher zu landen. Der Fisch ist erst zu betäuben und darf dann erst vom Haken gelöst werden. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Das Personal kann Tagesverbote aussprechen und handelt im Interesse des Betreibers.
 
Angeln im Winter: Der See wird so lange wie möglich beangelbar gehalten. Das Betreten der Eisfläche erfolgt nur auf eigene Gefahr.

Nachtkarten sind bis 17:30 Uhr zu erwerben. Wird jemanden ohne Karte erwischt wird, kostet die Karte 200€!Das Gelände ist bis 6:00 Uhr zu räumen - Angeln rausnehmen reicht nicht. Der Platz muss frei sein.

Tagesangler dürfen frühestens ab 05:30 Uhr auf das Gelände, Angelbeginn ist 6:00 Uhr. Wer vorher angelt zahlt 200 € wie vorher beschrieben.

Campingmobile und -Anhänger dürfen nicht über Nacht am Angelplatz stehen.

Besucher dürfen sich von 18:00 bis 5:30 Uhr nicht auf dem Gelände aufhalten. Besucher müssen beim betreten des Grundstücks eine Eintrittskarte für 3 € Kaufen. Damit erhalten Besucher die Berechtigung zum betreten des Grundstücks und können mit der karte einen gratis Kaffe, Softdrink oder 3€ Rabatt im shop erhalten. 

Je Angelkarte ist eine Begleitperson erlaubt. Begleitpersonen müssen nichts bezahlen solange sie keinen Angelplatz besetzen oder angeln. 
Ausnahmen sind Familien mit Kindern bis 13 Jahre.
Beispiel: Vater kauft Angelkarte Kinder bis 13 Jahre und Frau zählen als eine Begleitperson.
 
Foto oder Filmaufnahmen sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Betreibers erlaubt.
 
Fotos und Filmaufnahmen, die wir von unseren Besuchern machen, dienen ausschließlich zu Werbezwecken für den Forellensee Osloß und sind urheberrechtlich geschützt. Jeder Angler, der der Veröffentlichung seiner Fotos gegenüber dem Forellensee Osloß oder einem seiner Mitarbeiter nicht ausdrücklich widerspricht, ist mit deren Veröffentlichungen einverstanden.
 
Wer diese Regeln nicht akzeptiert und einhält darf das Gelände nicht betreten.
 
 
Zander und Hecht haben Schonzeit vom 15. Februar - 30. April.






Share by: